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Förderinformationen

Das Zukunftsprogramm Schleswig-Holstein ist das größte Förderprogramm in der Geschichte des Landes. Rund 1,4 Milliarden Euro an öffentlichen Fördergeldern stehen für die Jahre 2007 bis 2013 bereit, mit denen ein Investitionsvolumen von mehr als drei Milliarden Euro bewegt werden soll; und zwar:

  • Für die Wirtschaft und die Regionen in Schleswig-Holstein,

  • Für mehr Innovation, mehr Wachstum und mehr Beschäftigung und für Investitionen in unser Land und in die Zukunft der Bürger.

Das Zukunftsprogramm Schleswig-Holstein bringt vier Einzelprogramme unter ein Dach:

  • Das Zukunftsprogramm Wirtschaft bündelt die wirtschafts- und regionalpolitische Förderung.
  • Mit dem Zukunftsprogramm Arbeit setzt die Landesregierung einen klaren Akzent auf Vorsorge, damit Arbeitslosigkeit gar nicht erst entsteht.
  • Das Zukunftsprogramm Ländlicher Raum fördert neue Modelle der ländlichen Entwicklung.
  • Mit dem eigenständigen Zukunftsprogramm Fischerei soll dieser gefährdete Sektor besonders gestärkt werden. Es stehen rund 32 Millionen Euro in diesem Programm zur Verfügung.

 

Zukunftsprogramm Ländlicher Raum

Das Zukunftsprogramm Ländlicher Raum fördert neue Modelle der ländlichen Entwicklung und ist das hauptsächlich relevante Programm im Rahmen der AktivRegion. Für die Verbesserung der Lebensverhältnisse auf dem Lande stehen rund 464 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) und aus Bundes-, Landes- und Kommunalmitteln bereit. Besondere Beachtung erfahren dabei die drei thematischen Schwerpunkte:

a) Wettbewerbsfähigkeit erhöhen

Das Zukunftsprogramm Ländlicher Raum stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von Arbeitskräften und Betrieben – durch mehr einzelbetriebliche Investitionen sowie durch mehr Fort- und Weiterbildung in Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft.

b) Natur- und Kulturlandschaft erhalten

Es dient dazu, die Zusammenarbeit von Landwirtschaft, Naturschutz und Wasserwirtschaft voranzubringen. Dies gilt im besonderen Maße für einen Vertragsnaturschutz, mit dem bedrohte Arten und Lebensräume gesichert werden. Finanzielle Mittel stehen weiterhin auch für ökologische Anbauverfahren und forstliche Maßnahmen bereit.

c) Lebensqualität verbessern

Das Zukunftsprogramm Ländlicher Raum verbessert die Lebensqualität. Dazu werden unter anderem die integrierte ländliche Entwicklung, die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sowie Projekte zur Biomassenutzung unterstützt.

Weitere Hintergrundinformationenzum Zukunftsprogramm ländlicher Raum:

Zusammenhänge zwischen ELER, GAK und ZPLR

Dokumentation Strategieplan

Dokumentation Entwicklungsprogramm

Dokumentation Gebietskulisse

Maßnahmenübersicht ZPLR In Schleswig-Holstein

Präsentation Förderinititiative AktivRegion

Präsentation Health Check

Fördergrundsätze


Zukunftsprogramm Fischerei

Im Rahmen dieses Programms stellt die Europäische Union bis 2013 rund 16 Millionen Euro bereit. Weitere Mittel in gleicher Höhe kommen vom Bund, vom Land und von Kommunen, sodass dem Sektor insgesamt rund 32 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Damit kann während der Programmlaufzeit ein Investitionsvolumen in Höhe von rund 60 Millionen Euro ausgelöst werden.

Im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates vom 27. Juli 2006 über den Europäischen Fischereifonds wurden fünf Prioritätenachsen (PA) zu den förderfähigen Maßnahmen herausgearbeitet:

PA 1: Maßnahmen zur Anpassung der gemeinschaftlichenFischereiflotte
PA 2: Aquakultur, Binnenfischerei, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur
PA 3: Maßnahmen von gemeinsamen Interesse
PA 4: Nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete
PA 5: Technische Hilfe.

Die förderfähigen Maßnahmen und Projekte der Prioritätenachsen eins bis drei werden in gewohnter Weise in direkter Abstimmung mit dem zuständigen Amt für ländliche Räume (ALR) behandelt.

Die Prioritätsachse 4 Nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete sowie die hierfür mögliche technische Hilfe durch die Achse 5 sind neu im EFF und vergleichbar mit der früheren erfolgreichen Gemeinschaftsinitiative PESCA (1994 - 1999). Im Rahmen der Prioritätsachse 4 eröffnet der EFF die Möglichkeit, die Entwicklung in Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte oder rückläufiger Fischerei oder kleinen fischwirtschaftlichen Gemeinschaften, die als Fischwirtschaftsgebiete definiert werden, zu unterstützen.

Weitere Details finden Sie unter:

Europäischer Fischereifond(EFF)

Kontaktdaten Ministerium

Studie "Wege mit Aussichten":

Abschlussbericht
Beispielgemeinden
Handlungsleitfaden

 
Admin