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Das Zukunftsprogramm Schleswig-Holstein ist das größte Förderprogramm in der Geschichte des Landes. Rund 1,4 Milliarden Euro an öffentlichen Fördergeldern stehen für die Jahre 2007 bis 2013 bereit, mit denen ein Investitionsvolumen von mehr als drei Milliarden Euro bewegt werden soll; und zwar:
Das Zukunftsprogramm Schleswig-Holstein bringt vier Einzelprogramme unter ein Dach:
Zukunftsprogramm Ländlicher Raum Das Zukunftsprogramm Ländlicher Raum fördert neue Modelle der ländlichen Entwicklung und ist das hauptsächlich relevante Programm im Rahmen der AktivRegion. Für die Verbesserung der Lebensverhältnisse auf dem Lande stehen rund 464 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) und aus Bundes-, Landes- und Kommunalmitteln bereit. Besondere Beachtung erfahren dabei die drei thematischen Schwerpunkte: a) Wettbewerbsfähigkeit erhöhen Das Zukunftsprogramm Ländlicher Raum stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von Arbeitskräften und Betrieben – durch mehr einzelbetriebliche Investitionen sowie durch mehr Fort- und Weiterbildung in Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft. b) Natur- und Kulturlandschaft erhalten Es dient dazu, die Zusammenarbeit von Landwirtschaft, Naturschutz und Wasserwirtschaft voranzubringen. Dies gilt im besonderen Maße für einen Vertragsnaturschutz, mit dem bedrohte Arten und Lebensräume gesichert werden. Finanzielle Mittel stehen weiterhin auch für ökologische Anbauverfahren und forstliche Maßnahmen bereit. c) Lebensqualität verbessern Das Zukunftsprogramm Ländlicher Raum verbessert die Lebensqualität. Dazu werden unter anderem die integrierte ländliche Entwicklung, die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sowie Projekte zur Biomassenutzung unterstützt. Weitere Hintergrundinformationenzum Zukunftsprogramm ländlicher Raum: Zusammenhänge zwischen ELER, GAK und ZPLR
Im Rahmen dieses Programms stellt die Europäische Union bis 2013 rund 16 Millionen Euro bereit. Weitere Mittel in gleicher Höhe kommen vom Bund, vom Land und von Kommunen, sodass dem Sektor insgesamt rund 32 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Damit kann während der Programmlaufzeit ein Investitionsvolumen in Höhe von rund 60 Millionen Euro ausgelöst werden. Im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates vom 27. Juli 2006 über den Europäischen Fischereifonds wurden fünf Prioritätenachsen (PA) zu den förderfähigen Maßnahmen herausgearbeitet: ▪ PA 1: Maßnahmen zur Anpassung der gemeinschaftlichenFischereiflotte Die förderfähigen Maßnahmen und Projekte der Prioritätenachsen eins bis drei werden in gewohnter Weise in direkter Abstimmung mit dem zuständigen Amt für ländliche Räume (ALR) behandelt. Die Prioritätsachse 4 Nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete sowie die hierfür mögliche technische Hilfe durch die Achse 5 sind neu im EFF und vergleichbar mit der früheren erfolgreichen Gemeinschaftsinitiative PESCA (1994 - 1999). Im Rahmen der Prioritätsachse 4 eröffnet der EFF die Möglichkeit, die Entwicklung in Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte oder rückläufiger Fischerei oder kleinen fischwirtschaftlichen Gemeinschaften, die als Fischwirtschaftsgebiete definiert werden, zu unterstützen. Weitere Details finden Sie unter: |